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Pfarrer sollen Kirchgänger kontrollieren (NZZaS)

Mitarbeiter der Kirche, insbesondere Pfarrer, sollen künftig kontrollieren, ob Gottesdienstbesucher ihre Kirchensteuern bezahlt haben. Dies schlagen die katholischen Landeskirchen vor.

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ), der Verband der katholischen Landeskirchen, reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichts, wonach der Austritt aus der Landeskirche nicht mit einem Abfall vom katholischen Glauben einhergehen muss. Die Bundesrichter kamen freilich auch zum Schluss, ein Kirchenaustritt sei missbräuchlich, wenn die betroffene Person weiterhin die vollen Leistungen der Kirche in Anspruch nehme.

Die RKZ ruft nun auch Seelsorgende dazu auf, rechtsmissbräuchliches Verhalten zu verhindern. «Solange ein Pfarrer zu unserem System steht, so lange wird er dafür sorgen, dass es nicht ausgehöhlt wird», sagt auch der Präsident der Zürcher Katholiken [...]

Quelle:
NZZ am Sonntag (NZZaS)
20.08.2012