Pfarrer sollen Kirchgänger kontrollieren (NZZaS)
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Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ), der Verband der katholischen Landeskirchen, reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichts, wonach der Austritt aus der Landeskirche nicht mit einem Abfall vom katholischen Glauben einhergehen muss. Die Bundesrichter kamen freilich auch zum Schluss, ein Kirchenaustritt sei missbräuchlich, wenn die betroffene Person weiterhin die vollen Leistungen der Kirche in Anspruch nehme. |
- Quelle:
- NZZ am Sonntag (NZZaS)
