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Presserat heisst Beschwerde von Zürichs Kirche teilweise gut (kipa)

Zürich, 5.7.12 (Kipa) Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Katholischen Kirche im Kanton Zürich gegen die Gratiszeitung "20 Minuten" teilweise gutgeheissen. Durch eine "zumindest missverständlich interpretierbare Fragestellung" im Zusammenhang mit einem Bericht über Kirche und Abtreibung habe die Zeitung die Wahrheitspflicht der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt, heisst es in der Stellungnahme des Presserates, die am Donnerstag veröffentlicht worden ist.

Unter dem Titel "Abtreibung: Graben in katholischer Kirche wächst" hat "20 Minuten" am 30. November 2011 darüber berichtet, dass die Beratungsstelle Appella in Zürich hilfesuchende Frauen auch über Abtreibungsmöglichkeiten informiert und von der Katholischen Kirche im Kanton Zürich in den letzten zwei Jahren finanzielle Unterstützung erhalten hat. Im Bericht stand ferner die Aussage des Churer Bistumssprechers, dass so etwas nicht toleriert werden könne und der Bischof von Chur die sofortige Einstellung der Zahlungen fordere.

"ungehörig und verleumderisch"

Zusätzlich zum Artikel wurde von "20 Minuten" eine Online-Umfrage zum Thema "Was halten Sie davon, dass die Kirche Abtreibung unterstützt?". In einer Intervention machte der Zürcher Generalvikar Josef Annen bereits am Erscheinungstag bei "20 Minuten" geltend, dass die Zeitung mit ihrer Online-Umfrage "in ungehöriger und verleumderischer Weise" unterstelle, dass die Katholische Kirche im Kanton Zürich Abtreibungen unterstütze; dies sei inakzeptabel. Annen forderte ein Korrigendum. Die Zeitung veröffentlichte tags darauf den Hinweis, dass die Online-Umfrage unglücklich formuliert gewesen sei - und fragte neu: "Was halten sie davon, dass die katholische Landeskirche die Beratung über Abtreibung unterstützt?"

Am 8. Dezember 2011 beschwerte sich das Generalvikariat beim Schweizer Presserat über die "tendenziöse Berichterstattung" sowie über das "falsche Korrigendum". Es seien mehrere Punkte der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt worden, insbesondere die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Informationen). "20 Minuten" solle sich für diese Fehlleistung entschuldigen und eine Stellungnahme des Generalvikars abdrucken.

In seinen Erwägungen macht der Presserat darauf aufmerksam, dass er den Redaktionen keine verbindlichen Weisungen erteilen kann - er könne also nicht anordnen, dass sich die Zeitung für ihre Fehlleistung entschuldige und eine Stellungnahme des Generalvikars abdrucke.

Zuspitzung erweckte wahrheitswidrigen Eindruck

Die Beschwerde wurde dennoch teilweise gutgeheissen. Die überspitzte Fragestellung bei der Umfrage ("Was halten Sie davon, dass die Kirche Abtreibung unterstützt?") sei geeignet, bei der Leserschaft "den wahrheitswidrigen Eindruck" zu erwecken, der Meinungsunterschied zwischen dem Bistum Chur und der Katholischen Kirche im Kanton Zürich beschränke sich nicht bloss darauf, welche Beratungsangebote förderungswürdig seien, sondern die Beschwerdeführerin vertrete darüber hinaus generell eine liberale Haltung zum Schwangerschaftsabbruch. Die "zumindest missverständlich interpretierbare Fragestellung" der Umfrage stelle eine Verletzung der Ziffer 1 (Wahrheit) der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" dar.

Nicht zu beanstanden ist nach Ansicht des Presserates hingegen die korrigierte Formulierung ("Was halten sie davon, dass die katholische Landeskirche die Beratung über Abtreibung unterstützt?"). Es sei dies eine zulässige Zuspitzung "des unbestrittenen Faktums", dass die Beratungsstelle, die auch über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert, von der Beschwerdeführerin "zumindest indirekt" finanziell unterstützt wird.

(kipa/com/job)

Quelle:
Kipa-Meldung
06.07.2012
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